Wissenswertes: Die „E-Marke“

Die neue E-Marke ist am 1. Januar 2008 gestartet. Sie wird den E-Blitz als Markenzeichen ablösen. Die neue E-Marke ist ein geschütztes Warenzeichen, das nur mit Nachweis der entsprechenden Qualifikation genutzt werden darf und die Betriebe als besonders kompetent dem Kunden gegenüber ausweist. Die E-Marke darf nur von Innungsmitgliedern geführt werden, die über den Landesverband dem ZVEH (Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke) angeschlossen sind.

Bevor die neue E-Marke genutzt werden darf, muss der Betrieb verschiedene Auskünfte erteilen und die geforderten Nachweise erbringen sowie das Leitbild der neuen E-Marke anerkennen.

Die neue E-Marke ist ein Qualitätsversprechen an den Kunden. Den bisherigen E-Blitz verband der Kunde mit: „Dieser Betrieb führt Elektroinstallationsarbeiten aus.“ Die neue E-Marke soll dem Kunden signalisieren, dass der Betrieb, der sich dem neuen E-Marken-Konzept unterwirft, überdurchschnittlich gute Arbeit abliefert.

 

 

 

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